[241] Der Convent (a. d. Lat.) heißt eine jede Zusammenkunft. – Bei Klöstern heißt es die Versammlung der Mönche in Angelegenheiten des Klosters, so wie auch der Ort, wo sie sich versammlen, oft auch das Stift oder Kloster selbst; daher Conventual ein Stiftsherr, Stiftsgenoß, ein Mönch etc. – Was übrigens den so bekannten französischen Nationalconvent anbelangt, so sehe man den Art. Nationalversammlung.