[418] Convent (v. lat. Conventus), 1) Zusammenkunft, Versammlung, um etwas zu hören od. zu überlegen; daher 2) (röm. Ant.), Zusammenkunft des Senats, des Volks, z.B. zum Gerichtstage (C. juridĭcus) in den römischen Provinzen, gewöhnlich während der Winterquartiere vom Proconsul gehalten,[418] meist in Criminalsachen, doch auch, um Beschwerden der Provinzialen zu hören; 3) dieser Gerichtstag selbst; 4) Stadt, worin derselbe gehalten ward, Kreisstadt; 5) Zusammenkunft der Mönche od. Nonnen in einem Kloster, auch 6) Gesammtheit derselben in einem Kloster, od. bei geistlichen Ritterorden in dem Ordenshause, s. Conventualen; 7) so v. w. Kloster, Kirche; 8) Versammlung von Geistlichen, Theologen u. Behörden zur Berathung über kirchliche Angelegenheiten; so bes. die Versammlungen der protestantischen Stände u. Theologen zur Zeit der Reformation, wie zu Rothach 1524, Schwabach 1524, Schmalkalden 1524, 1531, 1535, 1537, 1540, 1543, Nürnberg, Frankfurt, Leipzig, Naumburg, Torgau u.v.a.; 9) Zusammenkunft von Freimaurern wegen. Änderungen der Ordensstatuten, so C. zu Kohlo, C. zu Wiesbaden etc., s. u. Freimaurerei (Gesch.); 10) so v. w. Nationalconvent, s. Französische Revolution.