Der Fackeltanz

[339] Der Fackeltanz ist ein in seiner Art ganz eigner ernsthafter Tanz, welcher an fürstlichen Höfen bei gewissen Feierlichkeiten, besonders bei Vermählungsfesten, von den hohen Personen getanzt wird, und mit welchem die Neuvermählten in das Brautgemach geführt werden, indem die Kammerherren und Pagen unter Anführung des Hofmarschalls mit brennenden Wachsfackeln nebenher gehen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 339.
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