[447] Der Herold: so hieß in den alten Zeiten ein Gesandter im Kriege, welcher unangetastet von dem Feinde vorgelassen werden mußte, um seine etwaigen Vorschläge anzuhören, und der eben so sicher wieder zurückgehen durfte. Seine Person war heilig, und es wäre die höchste Verletzung des Völkerrechts gewesen, ihn anzutasten. Dann hieß auch bei Turnieren (s. den Art. Ritterspiele) oder andern feierlichen Vorfällen ein Herold der verpflichtete Aufseher, welcher bei strittigen Fällen den Ausspruch thun, nicht minder auch die adlichen Wappen und Ahnen etc. untersuchen mußte. In dieser letzten Bedeutung ist auch heut zu Tage noch ein Herold an verschiedenen Höfen gewöhnlich (s. auch den Art. Wappenkönig). Endlich wird er auch als ein feierlicher Ankündiger von wichtigen Ereignissen gebraucht, welcher in einer Stadt unter großem Pomp, und Begleitung von Trompeten und Pauken, gewöhnlich umher reitet, und entweder Friedensschlüsse oder Thronerhebungen etc. feierlich bekannt macht.