Der Kapellan

[511] Der Kapellan ist in der römischen Kirche ein solcher Geistlicher, welcher einer Kapelle – d. h. einem kleinen geistlichen, zum Privatgottesdienst bestimmten Gebäude, welches weder Pfarr- noch Cathedralkirche ist, und wo blos nur Messen gelesen werden können (daher z. B. Schloß-Kapelle, Hof-Kapelle, die zum Gottesdienst eines Fürsten bestimmt ist etc.) – vorsteht und den Gottesdienst darin besorget. Es giebt daher Hauskapelläne, welche gewöhnlich in den Häusern der Privatpersonen Messe lesen, oder auch Hofkapelläne, welche die geistliche Kapelle eines Fürsten bedienen. In der evangelischen Kirche giebt es auch an manchen Orten Kapelläne, oder Kapläne (weil sie ehedem zur Bedienung einer solchen bei der Kirche befindlichen [511] Kapelle bestimmt waren), welches die Diaconi der Pfarrherren sind. Von jener Bedeutung des Worts Kapelle schreibt sich nun auch eine andere, uneigentliche, von

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 511-512.
Lizenz:
Faksimiles:
511 | 512
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika