[312] Der Receß (a. d. Lat.) heißt ein schriftlicher Vergleich, welchen zwei oder mehrere Personen über eine streitige Sache abschließen. – Beim Bergbau heißt Receß die von den Theilnehmern als Zubuße (Beiträge) nach und nach aus ihren Mitteln zum Umtrieb eines Grubengebäudes verlagsweise aufgewendeten Kosten. Ist dieser Verlag mit des Bergamtes Bewilligung angeleget worden; so stehet den Gewerken ein stillschweigendes Unterpfandsrecht an dem Berggebäude selbst, und dessen Vorräthen und Inventarienstücken zu. Verbessern sich die Umstände des Grubengebäudes, und übersteigt dann die Einnahme die Umtriebskosten, so wird der Ueberschuß nach bergamtlichen Gutachten nach und nach vierteiljährig als wieder erstatteter Verlag zurückgezahlt. Haben nun endlich die Gewerken dadurch ihre bezahlten Zubußen heraus, dann bekommen sie den Ueberschuß unter dem Namen Ausbeute. – Außerdem heißt das Receß-oder Quatembergeld eine gewisse in 4 Quartalen zu entrichtende Abgabe, welche von den verliehenen Berggebäuden, [312] Zechen, für die Erlaubniß, an dem Bergbau Antheil nehmen zu können, an den Landesherrn gegeben wird.