[676] Receß, lat.-deutsch, Abschied, Verabschiedung, z.B. Landtags-R. etc.; Vortrag eines Anwalts vor Gericht od. statt desselben eingereichter Aufsatz; Vereinigung über strittige Verhältnisse nach stattgehabter Verhandlung; Rückstand nicht bezahlter Gelder. R.-Herrschaften, mediatisirte Herrschaften, deren [676] Verhältniß zum Staate durch besondere Verträge bestimmt ist.