[51] Die Apanage (a d. Franz. – spr. Apanaasche) heißt dasjenige Geld, oder die Länder und Einkünfte, welche Könige, Fürsten und andere Standespersonen, [51] bei denen das Recht der Erstgeburt eingeführt ist, ihren jüngern Brüdern oder Vettern zum Unterhalt geben müssen. Daher heißt apanagirter Prinz ein solcher, welcher auf diese Art abgefunden worden.