[119] Die Bigamie (a. d. Griech.), die doppelte oder zwiefache Ehe, d. h. der Ehestand mit zwei Personen zugleich, indem eine Person, die schon in der Ehe lebt, sich mit einer andern aufs neue durch priesterliche Einsegnung verbinden läßt. Ehedem wurde dieses Vergehen mit dem Tode, heut zu Tage wird es jedoch nur so, wie der Ehebruch überhaupt bestraft.