Die Deportation

[267] Die Deportation war schon bei den Römern eine Art der Verbannung, welche Augustus zuerst einführte. Der Verurtheilte nehmlich wurde an einen gewissen Ort – gewöhnlich auf eine Insel geschafft, sein Vermögen confiscirt, und er selbst des römischen Bürgerrechts beraubt. Daß die Wahl des Ortes nicht in seiner Willkühr stand, unterschied diese Strafe eben von andern Verbannungsarten. Es war also keine neue Erfindung, als bei der Revolution von Frankreich, an die Stelle des sogenannten großen Scheermessers, diese Strafe beliebt wurde, so sehr man auch über den eigentlichen Urheber derselben gestritten, und bald dem Boulay, bald dem Bischof von Autun, bald dem Talot dies Verdienst zugeschrieben hat. Man wählte diese Verweisungen in fremde Länder, um, dem Scheine nach, Blut zu schonen, und desto sicherer das Vermögen der Reichen an sich reißen zu können. Anfangs wurden die Verurtheilten nach Cayenne oder Port-Marat (Port Dauphin) auf der Insel Madagascar gebracht; allein in der Folge schaffte man sich oft, ehe sie noch an den [267] Ort ihrer Bestimmung kamen, jene Unglücklichen schneller vom Halse Man hatte in dem untern Schiffsboden Fallthüren angebracht; eine Menge da Zusammengepreßter wurden dann auf einmal, bei Eröffnung der Fallthüren, ins Meer versenkt. Gegen Ende der Robespierreschen Regierung waren dergleichen Deportationen am häufigsten!

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 267-268.
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