[338]Die Excommunication: die Verbannung, der Kirchenbann; und Excommuniciren: in den Kirchenbann thun, von der kirchlichen Gemeinschaft ausschließen. Man sehe mehr darüber in dem Art. Acht in den Nachträgen.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 338.