[475]Die Indulgenz: die Nachsicht, die Verstattung zu etwas; ferner die Erlassung der Strafe, die Begnadigung; endlich auch der Ablaß in der römischkatholischen Kirche (vgl. auch den nächstfolg. Art.).
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 475.