Belangen

[213] Belangen, d.i. so viel als verklagen, wird nur im Civilproceß gebraucht und zwar von Demjenigen, gegen welchen die richterliche Hülfe angerufen wird, damit er seine Verbindlichkeiten gegen den Kläger erfülle; im Criminalprocesse spricht man dagegen von Angeklagten, Angeschuldigten und erhobener Anklage (s.d.).

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 213.
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