[374] Candidat bedeutet einen Bewerber um ein öffentliches Amt, vorzüglich um eine juristische, geistliche und Schulstelle, daher Predigt-, Schulamts- und Rechtscandidaten junge Männer sind, die nach Vollendung ihrer Ausbildung auf Universitäten oder in Seminaren und nach glücklich bestandenem Examen eine Anstellung erwarten. Auch nennt man in constitutionnellen Staaten diejenigen Männer Wahlcandidaten, welche sich um die Stellen der Abgeordneten in die ständischen Kammern bemühen. Der Ausdruck stammt aus dem Lateinischen und bedeutet eigentlich einen in eine glänzend weiße Toga Gekleideten, indem bei den Römern die Sitte herrschte, daß sich die Bewerber um höhere Staatsämter auch durch eine solche auszeichnende Kleidung dem Volke bemerklich machten.