Chicane

[410] Chicāne, ein franz. Ausdruck, wird von böslichen, spitzfindigen und oft völlig unbegründeten Einwendungen und Hemmnissen gebraucht, welche z.B. bei rechtlichen Verhandlungen oder bei andern Gelegenheiten von Jemand blos in der Absicht vorgebracht werden, um den Gang der Sachen zu hindern, die Entscheidung zu verzögern und die Gegenpartei in Verlegenheit und Nachtheil zu bringen, was man auch chicaniren, sowie Den einen Chicaneur nennt, welcher in dem Rufe steht, sich solcher unredlicher Mittel wider Andere zu bedienen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 410.
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