[460] Connoissement heißt nach dem Französischen der vom Capitain eines befrachteten Handelsschiffes dreifach, jedoch nur für einmal gültig ausgestellte Schiffsfrachtbrief oder Empfangschein über die an Bord genommenen Güter. Ein Exemplar davon bleibt in den Händen der Absender, das andere behält der Capitain und das dritte wird den Empfängern der Ladung am Bestimmungsorte derselben zugesandt, um als Richtschnur bei der Übergabe der Güter zu dienen. Unrichtig wird dafür auch Connossement gebraucht.