Deputation

[530] Deputation wird nach dem Lateinischen die Abordnung Einzelner oder Mehrer von Seiten einer Behörde, Gesellschaft oder sonstigen Gesammtheit zur Besorgung eines dieselbe angehenden Geschäfts genannt, auch werden die deshalb Abgeordneten oder die Deputirten selbst darunter verstanden. Die gewöhnlichsten Deputationen sind die, welche durch Behörden und Corporationen von Städten zur Begrüßung hoher Personen ernannt oder wegen bestimmter Zwecke an die Regierungen abgeschickt werden. Die letztern ernennen ebenfalls zuweilen Deputationen, z.B. zur Ausarbeitung neuer Gesetzbücher oder zur Prüfung eines besondern Zweiges der Staatsverwaltung; ebenso werden bei den Versammlungen der Abgeordneten (s.d.) mancher constitutionnellen Staaten die Ausschüsse von Mitgliedern derselben Deputationen genannt, welche die an die Versammlung gelangenden Anträge zu begutachten haben, bevor die Versammlung selbst darüber berathet. – Deputationstage wurden im ehemaligen deutschen Reiche im Namen des Kaisers vom Kurfürsten von Mainz ausgeschrieben, wenn nur über Gegenstände abgestimmt werden sollte, welche eine Berufung des vollen Reichstages nicht nothwendig machten. Aus jedem Kreise fanden sich dazu nur wenige Stände ein, deren Beschlüsse Deputationsrecesse genannt wurden und für alle Stände gleiche Gültigkeit mit den Reichstagsabschieden besaßen.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 530.
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