Jericho

Jericho

[493] Jerĭcho war eine berühmte Stadt im alten Judäa, westl. vom Jordan, und wurde von den Hebräern, nachdem sie unter Josua über den Jordan gegangen waren, auf wunderbare Weise erobert.

Sieben Tage hintereinander nämlich zogen die Hebräer auf Befehl des Herrn mit der Bundeslade und sieben Posaunenbläsern um die Stadt, und als sie am siebenten Tage zum siebenten Male den Umzug gehalten hatten und das Kriegsgeschrei erhoben und die Posaunen geblasen wurden, fielen die Mauern der Stadt, und I. wurde erobert und zerstört, seine Bewohner aber erschlagen. Nachmals bauten die Hebräer die Stadt wieder auf und I. war zur Zeit Salomo's durch ihren Handel mit Balsam und Gewürzen, sowie durch ihre Palmen- und Rosenwälder und ihre Balsamgärten berühmt. Zum zweiten Male wurde die Stadt unter dem röm. Kaiser Vespasian zerstört und unter dem Kaiser Hadrian zum zweiten Mal wieder aufgebaut. Darauf stand sie bis zu den Zeiten der Kreuzzüge, in denen sie verwüstet wurde. Jetzt steht an ihrer Stelle nur noch ein verfallener Thurm, welcher Risah, d.h. Wohlgeruch, heißt, und in welchem eine kleine Besatzung zum Schutze der Wallfahrer [493] liegt. – Die Rose von I. kam wahrscheinlich während der Kreuzzüge aus Palästina nach Deutschland und ist ein rankenartiges Gewächs mit einer wohlriechenden, seltsam gestalteten Blume. Sie wird sehr häufig in botanischen Gärten gezogen. Ihrer Gestalt nach nennt man die Rose von Jericho auch Hufkraut. Ihre Blätter sind stumpf, die Früchte klauenförmig und stachlich. Man findet sie jetzt wild vorzüglich an den Ufern des rothen Meeres. Im Aug. und Jul. blüht sie und bei beständig heißem Wetter beugen sich ihre Zweige oberwärts gegeneinander, sodaß die ganze Pflanze eine rundliche Gestalt annimmt, bis bei feuchter Witterung die Zweige wieder zurückgehen. Die Pflanze erträgt die Trockenheit sehr lange und soll sogar, nachdem sie bereits vertrocknet gewesen, wieder zu grünen beginnen, wenn sie angefeuchtet wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 493-494.
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