Meubles

[127] Meubles im Französischen und darnach Möbeln im Deutschen, werden überhaupt Hausgeräthe jeder Art genannt, wie sie zur Einrichtung von Wohnungen erfoderlich sind, und Möbliren oder Meubliren heißt daher, eine Wohnung mit dergleichen versehen; ein Meubleur aber ist Jemand, der mit neuen und oft auch mit schon gebrauchten Geräthschaften der Art handelt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 127.
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