[192] Mortification bedeutet in der Gerichtssprache die Ungültigerklärung eines Schuldscheins oder einer andern Urkunde, und mortificiren ist in diesem Sinne gleich mit amortisiren (s.d.); im kirchlichen Sinne wird aber unter Mortification die Ertödtung des Fleisches oder der Begierden durch Fasten und Kasteiungen aller Art verstanden.