Mortification

[192] Mortification bedeutet in der Gerichtssprache die Ungültigerklärung eines Schuldscheins oder einer andern Urkunde, und mortificiren ist in diesem Sinne gleich mit amortisiren (s.d.); im kirchlichen Sinne wird aber unter Mortification die Ertödtung des Fleisches oder der Begierden durch Fasten und Kasteiungen aller Art verstanden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 192.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika