[216] Municipal bedeutet gewöhnlich so viel wie städtisch und die städtische Verfassung heißt daher auch Municipalverfassung, die städtische Verwaltungsbehörde aber Municipalität. In Frankreich wird jedoch unter letzterm Ausdrucke ebensowol die Verwaltungsbehörde einer städtischen als einer Landgemeinde oder mehrer vereinigten Gemeinden verstanden, die aus dem Maire (s.d.) und dessen amtlichen Beigeordneten besteht; die Beaufsichtigung des von ihr geführten Rechnungswesens über Abgaben und Geldangelegenheiten der Gemeinde hat daneben ein Municipalrath, der auch im Interesse derselben Vorschläge machen kann.