[277]Nexus heißt auf deutsch Zusammenhang, Verbindung. Sehr häufig kommt dieser Ausdruck im Lehnrechte vor, wo man unter Lehnsnexus das gegenseitige Verhältniß des Lehnsherrn und Vasallen versteht. (S. Lehnrecht.)
Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 277-278.