Plaidiren

[508] Plaidiren nennt man nach dem Französischen das mündliche Verhandeln vor Gericht, wie es bei dem franz. Proceßverfahren üblich ist, welches auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit beruht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 508.
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