Präliminarien

[554] Präliminarien nennt man die vorläufigen Unterhandlungen, welche in der Regel der Abschließung jedes Vertrags von Wichtigkeit vorausgehen und ohne die namentlich Friedensschlüsse (daher Friedenspräliminarien) nicht leicht zu Stande kommen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 554.
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