Recurs

[641] Recurs heißt im gerichtlichen Verfahren das Anrufen einer höhern Instanz und ist ein anderer Ausdruck für Appellation, wird aber bestimmten Arten derselben beigelegt, worüber indeß die Gesetze und der Gerichtsgebrauch fast in jedem Lande anders sind.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 641.
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