Revidiren

[685] Revidiren bedeutet so viel wie nachsehen, prüfen, sich von der Richtigkeit einer Rechnung, einer Angabe überzeugen, in welchem letztern Sinne es besonders beim Zollwesen gebraucht wird; die beim Rechnungswesen oder an den Zollstätten dazu angestellten Beamten heißen davon gewöhnlich Revisoren. Der Ausdruck Revision, d.h. nochmalige Durchsicht oder Prüfung, hat aber auch eine rechtswissenschaftliche Bedeutung und ist der Name eines Rechtsmittels, wodurch die nochmalige Prüfung einer richterlichen Entscheidung und die Abänderung derselben verlangt wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 685.
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