[281] Steckbrief nennt man eine von einem Gericht erlassene Requisition (Auslieferungsgesuch) zur Habhaftwerdung eines Verbrechers, dessen Person, Bekleidung u.s.w. beschrieben wird. Der Steckbrief muß die Anzeige des Verbrechens enthalten, dessen der Requirirte beschuldigt wird, darf nur bei hinreichend schweren Verbrechen und hinreichend dringenden Verdachtsgründen erlassen werden und wird nur entweder [281] an die Gerichte geschickt, in deren Sprengel man den Verbrecher vermuthet, oder öffentlich bekannt gemacht. Im Betretungsfall wird der steckbrieflich Verfolgte festgehalten und an das Gericht abgeliefert, von welchem er requirirt worden ist.