[815] Zubusse heißt vorzugsweise beim Bergbau der Zuschuß, welcher von den Gewerken einer Grube geleistet werden muß, wenn die Ausbeute derselben die Bearbeitungskosten nicht deckt. Eine solche Grube wird deshalb Zubußgrube oder Zubußzeche genannt, der Betrag der Zubuße aber wird mit Vorwissen und Zuziehung der Gewerken bergamtlich angeschlagen, auf die Schichten oder Kuxe (s.d.) vertheilt und gegen deshalb besonders ausgefertigte und mit dem Zubußstempel versehene Quittungen (Zubußzettel) eincassirt.