[7]Abschreibung, in der Buchhaltung Verringerung des Solls eines Kontos; in der Geschäftsbilanz gänzliche oder teilweise Absetzung des bisher angenommenen Wertes eines Vermögensstückes in der neuen Bilanz.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 7.