Ad libitum

[16] Ad libĭtum (lat., Mus.), nach Belieben (zu spielen); am Anfang oder im Verlauf eines Musikstückes auch, daß die mit diesem Zusatz versehenen Instrumente oder Singstimmen weggelassen werden können.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 16.
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