[16]Ad libĭtum (lat., Mus.), nach Belieben (zu spielen); am Anfang oder im Verlauf eines Musikstückes auch, daß die mit diesem Zusatz versehenen Instrumente oder Singstimmen weggelassen werden können.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 16.