[15] Adjutánt (lat.), einer Kommandobehörde für die schriftlichen Geschäfte und zur Befehlsüberbringung beigegebener Offizier, meist Hauptmann oder Leutnant, stets beritten; Dienstabzeichen im deutschen Heer: silberne Schärpe von der rechten Schulter nach der linken Hüfte. – Persönliche A., dem Souverän, den Prinzen, dem Oberbefehlshaber zu persönlichem Dienst beigegeben, sind meist Generale oder Stabsoffiziere und heißen General-, Flügel- und Ober-A. (S. auch Ad latus.)