Flügel

[593] Flügel, die zum Fliegen dienenden Glieder der Vögel und Insekten; in der Architektur: die Teile eines Bauwerkes, die mit dem Hauptbau verbunden sind; auch die beiden Enden der Hauptfront an einem sehr langen Gebäude; in der Musik: s. Pianoforte; in der Taktik: die äußersten Enden oder auch die ganze rechte oder linke Hälfte einer aufgestellten Truppenabteilung; der letzte Mann ist der rechte oder linke Flügelmann, der Unteroffizier daneben der Flügelunteroffizier. – F., Flengel, Verklicker, Windfahne auf der Spitze der Masten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 593.
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