[45]Allmende, Gemeingut, der Teil der Gemeindeflur, der von den Gemeindegenossen ungeteilt benutzt oder dessen Ertrag unter sie verteilt wird; namentlich im südwestl. Deutschland und in der Schweiz erhalten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 45.