[45]Alluviōn (lat.) oder Anlandung, Vergrößerung eines Ufergrundstücks durch allmähliches Anschwemmen, kommt dem Besitzer vermöge des Alluvionsrechts zugute.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 45.