[340]Alluvĭon (v. lat.), 1) allmählige Anspülung eines StückesErde an ein Grundeigenthum, das dem Besitzer desselben vermöge des Alluvionsrechts zugehört, s. u. Accession; 2) das angespülte Erdreich.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 340.