[60] Amputation (lat.), kunstgemäße Ablösung von Gliedmaßen oder Teilen derselben mittels einer Trennung in ihrem Verlauf (Kontinuität), während bei der Enukleation oder Exartikulation die Abtragung des Gliedes in einem Gelenke geschieht, bei der Resektion die erkrankten Knochen ausgeschält, die Weichteile aber erhalten bleiben. Während der A. wird die zuführende Schlagader komprimiert, neuerdings meist das Glied mit einem Gummischlauch umschnürt, nachdem das Blut durch Hochheben und Umwickeln des Gliedes mit einer Gummibinde daraus entfernt ist (künstliche Blutleere). – Amputieren, eine solche chirurg. Operation vornehmen.