[519]Resektiōn (lat.), Ausschneiden eines erkrankten Stücks eines Organs, z. B. eines Knochens, Nerven, des Magens, des Darms. Die R. eines Knochenstücks, bes. kranker Gelenkenden, erspart oft die Amputation.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 519.