Anrüchigkeit
[73] Anrüchigkeit, Zustand geschmälerter persönlicher Ehrenhaftigkeit, bewirkte nach früherm deutschen Recht bald wegen des Gewerbes (Abdecker), bald wegen der Geburt (uneheliche Kinder) Ausschließung von Ämtern, geistl. Korporationen und Zünften; durch neuere Gesetzgebung aufgehoben.