Anrüchigkeit

[73] Anrüchigkeit, Zustand geschmälerter persönlicher Ehrenhaftigkeit, bewirkte nach früherm deutschen Recht bald wegen des Gewerbes (Abdecker), bald wegen der Geburt (uneheliche Kinder) Ausschließung von Ämtern, geistl. Korporationen und Zünften; durch neuere Gesetzgebung aufgehoben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 73.
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