Geburt

[651] Geburt (lat. partus), der Vorgang, durch welchen die Leibesfrucht des Menschen aus dem mütterlichen Körper an die Außenwelt gelangt, zerfällt in drei Perioden: die sog. Eröffnungsperiode, in der durch die vorhergehenden Wehen (Zusammenziehungen der Gebärmutter) die weichen Geburtsteile, bes. der Muttermund, erweitert werden, und welche mit dem Blasensprung ihr Ende erreicht; die Austreibungsperiode, in der nach dem Abfließen des Fruchtwassers die Frucht infolge der nachdrängenden Wehen durch den Geburtsweg hindurchgetrieben und zuletzt ausgestoßen wird; die Nachgeburtsperiode, in der der Mutterkuchen und die durchrissenen Eihäute als Nachgeburt vom Fruchthalter ausgestoßen werden, worauf sich dieser unter den sog. Nachwehen allmählich wieder zurückbildet. Mittlere Dauer einer normalen G. 6-12 Stunden. Nach dem Teil des Kindes, der zuerst an die Außenwelt gelangt, spricht man von Kopf-, Steiß-, Fuß-, Gesichts-G. oder -lage. Vorzeitiges Eintreten der G. nennt man Fehl-G. oder Abortus (s.d.); Früh-G. heißt die G., wenn sie zwischen der 28. und 36. Woche eintritt und einen zwar unreifen, aber lebensfähigen Fötus betrifft. Ausnahmen häufig. – Vgl. Engelmann (deutsch 1884), Ploß, »Das Weib« (8. Aufl., 2 Bde., 1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 651.
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