Arbeiterschutzgesetze

[90] Arbeiterschutzgesetze, Gesetze, welche den Arbeiter vor Ausbeutung durch den Unternehmer sowie gegen körperliche und moralische Schäden, die aus übermäßiger Arbeitsdauer, Nachtarbeit, gemeinschaftlicher Beschäftigung der beiden Geschlechter u. dgl. erwachen können, schützen sollen. Ihre Ausführung überwachen Gewerbeaufsichtsbeamte oder Fabrikinspektoren. Solche A. sind neuerdings in fast allen Industrieländern erlassen worden, in Deutschland: Gewerbeordnung von 1869 nebst Novellen vom 1. Juni 1891, 30. März 1903 (Kinderschutzgesetz), in Österreich: Gesetz vom 8. März 1885. Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz 1900 in Paris gegründet mit Sektionen (Gesellschaft für soziale Reform, s.d.; Österr. Gesellschaft für Arbeiterschutz u.a.) und Internationalem Arbeitsamt in Basel. – Vgl. Evert (2. Aufl. 1900), Zanten (1902), Francke (1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 90.
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