Arbeitshäuser

[90] Arbeitshäuser, Anstalten zur Beschäftigung ihrer Insassen, zerfallen in 2 Klassen; A. für Arme, welche daselbst für Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln als Gegenleistung Arbeiten zu verrichten haben (so die engl. workhouses), und Korrektions- und Strafanstalten, in welche liederliche Personen (Arbeitsscheue, Vagabunden, Prostituierte) nach verbüßter Strafe durch die Landespolizeibehörde geschafft und mit Arbeit beschäftigt werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 90.
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