[92]Archimandrīt (grch.), Erz- oder Generalabt, in der griech. Kirche ein über mehrere Klöster gesetzter Abt; in der russ. Kirche noch Amt, im Orient nur noch Ehrentitel.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 92.