Aufsichtsrat

[122] Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, bei Aktien- und Kommanditgesellschaften eine aus den Aktionären gewählte Behörde zur Überwachung der Geschäftsführung und Mitberatung wichtiger Beschlüsse der Direktion. – Vgl. Methner (1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 122.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika