[125] Auktion (lat.), Versteigerung, Verkauf im Aufstrich, in Süddeutschland Gant, öffentliche Veräußerung durch Zuschlag an den Meistbietenden. Der gewöhnliche Fall einer unfreiwilligen A. ist der der Zwangsversteigerung im Zwangsvollstreckungsverfahren oder im Konkurse. Regelmäßig wird bei A. nicht kreditiert. Der den Verkauf leitende Vermittler: Auktionātor.