[127]Auslobung, die öffentliche Bekanntmachung, durch die für Vornahme einer Handlung (Lösung einer Preisaufgabe, Anzeige von Verbrechern etc.) eine Belohnung versprochen wird; auch s.v.w. Abfindung.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 127.