[128] Aussetzung der Kinder, eine bei vielen alten und neuern Völkern (so noch jetzt bei den Chinesen, Hindu etc.) durch Gesetz oder Sitte gestattete barbarische Handlung, zuerst durch die röm.-christl. Kaiser verboten; jetzt gilt in allen zivilisierten Staaten das Aussetzen oder Verlassen von hilflosen Personen überhaupt für ein mit Freiheitsstrafe zu ahndendes Verbrechen. – Vgl. Platz (1876).