[131] Aval (frz., spr. awáll), Wechselbürgschaft, welche auf dem Wechsel selbst dadurch erklärt wird, daß die Unterschrift des Ausstellers, des Akzeptanten oder eines Indossanten mitunterschrieben wird. Der Avalíst, der Mitunterschreibende, haftet aber nicht als Bürge (subsidiär), sondern solidarisch mit dem ersten Unterzeichner.