Bajonettverschluß

152. Bajonettverschluß.
152. Bajonettverschluß.

[141] Bajonettverschluß, feste, aber leicht lösbare Verbindung von Stangen, Röhren, nach Art der Verbindung der Bajonetthülse mit dem Gewehrlauf. Der Knopf des schwächern Endes verschiebt sich in einem Längs- und Querschlitz des hohlen, stärkern Endes [Abb. 152].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 141.
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