Bajonettverschluß

[284] Bajonettverschluß, Vorrichtung zum Verbinden zweier Teile in der Richtung ihrer Längsachse. De: eine Teil, der über den andern geschoben wird, besitzt einen Längsschlitz und dessen Ende einen kurzen Querschlitz. Der andre Teil besitzt einen Knopf, der in den Querschlitz eingeführt wird und dann die feste Verbindung bewirkt (s. Abbildung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 284.
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